Reise- und
Zahlungsbedingungen |
*Anmeldebestätigung:
erhalten Sie schriftlich per Post |
*Anzahlung:
beträgt € 250,- pro Reisenden. Zu leisten innerhalb
einer Woche nach Zugang der Rechnung, auf das auf der
Rechnung angegebene Konto.
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*Restzahlung:
ist spätestens 4 Wochen vor Reiseantritt fällig. Nach
Eingang des Restbetrages erhalten Sie umgehend Ihre
Reiseunterlagen.
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*Gesamtzahlung:
bei kurzfristigen Buchungen innerhalb von 30 Tagen vor
Reiseantritt ist der Reisepreis als Gesamtzahlung zu
entrichten
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Maßgeblich
für Rechtzeitigkeit der Zahlung ist Eingangsdatum auf das
Konto von Ute Eberwein. Bei Nicht- oder nicht
rechtzeitiger Zahlung der Anzahlung bzw. Restzahlung ist
Ute Eberwein berechtigt, Schadensersatz gemäß der
Vereinbarungen der Rücktrittsgebühren zu fordern.
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*Rücktritt
durch den Reisegast
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Im Falle
Ihres Rücktritts vom Reisevertrag werden in der Regel
folgende Gebühren fällig
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-bis zum
60. Tag vor Seminarbeginn: € 50,- Bearbeitungsgebühr
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-vom 59.
bis zum 30.Tag vor Seminarbeginn: € 250,- Rücktrittsentschädigung
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-vom 29.
bis zum 15.Tag vor Seminarbeginn: € 500,- Rücktrittsentschädigung
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-ab dem
14.Tag vor Seminarbeginn: € 900,- Rücktrittsentschädigung
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Es sei
denn, es erfolgt eine Anmeldung und Teilnahme einer
anderen Person an Ihrer Stelle und die
Gesamtteilnehmerzahl von 8 Personen wird erfüllt. Die
Bearbeitungsgebühr ist bei jedem Rücktritt zu zahlen.
Bei der Berechnung der Rücktrittpauschalen wurden nicht
zu zahlende Aufwendungen und eine mögliche anderweitige
Verwendung der Reiseleistung berücksichtigt. Ihnen bleibt
ausdrücklich vorbehalten, der Veranstalterin gegenüber
nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
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*Rücktritt
durch die Reiseleiterin
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Sollte der
Fall eintreten, dass die Mindestteilnehmerzahl von 4
Personen bis 4 Wochen vor Reiseantritt nicht erreicht
wird, so behält sich die Reiseleitung vor, vom
Reisevertrag zurückzutreten. Soweit dies geschieht,
erhalten Sie den Reisepreis für nicht stattfindende
Leistungen unverzüglich zurück.
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*Haftung
für Fremdleistungen
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Für
vermittelte Fremdleistungen (Unterkunft, Ausflüge) wird
nicht gehaftet. Dies gilt auch, wenn die Reiseleitung an
einer solchen Leistung teilnimmt.
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Ort, Datum
Unterschrift |